Spenden

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Ganz herzlichen Dank an alle, die uns helfen und unterstützen!

Vereinskonto:   Achtung Neue Bankverbindung
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Kreditinstitut Bank für Sozialwirtschaft

Hinweis zum vereinfachter Spendennachweis ohne Zuwendungsbestätigung
Einzelne Spenden in Höhe von bis zu 300 Euro können ohne Zuwendungsbestätigung/ Spendenquittung beim Finanzamt geltend gemacht werden. Für den vereinfachten Spendennachweis bis zu 300 Euro (§ 50 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. b EStDV) ist neben der Buchungsbestätigung ihres Kreditinstituts (Kontoauszug) zusätzlich der Freistellungstext der entsprechenden Organisation vorzulegen. Hierfür können Sie den Einzahlungsbeleg des Überweisungsträgers Ihrer Spende verwenden