Beitragsordnung

Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung des Vereins EIHP e.V. hat am 25.10.2017 folgende Beitragsordnung beschlossen:

Beitragsordnung der Elterninitiative Hilfe für Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen Potsdam e.V. (EIHP e.V.)

 

1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

Mitglieder, die dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.

 

2 Beschlüsse

(1) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrages.

(2) Die festgesetzten Beiträge werden zum 01. Januar des folgenden Jahres erhoben,

in dem der Beschluss gefasst wurde.

 

3 Beiträge

 

1.     Die Jahresbeiträge betragen:

1.1.   für jedes ordentliche Mitglied                                                € 35,–/Jahr

        (Angehörige beeinträchtigter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener sowie
        volljährige Beeinträchtigte Mitglieder )

1.2.  übrige natürliche Personen                                                    € 35,–/Jahr

1.3.  juristische Personen                                                                € 35,–/Jahr

1.4.  Ehrenmitglieder                                                                       beitragsfrei

(Personen, die sich durch ihre Aktivitäten um den Verein verdient gemacht haben und von der Mitgliederversammlung vorgeschlagen und als Ehrenmitglieder bestätigt werden.)

 

  1. Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages Sorge zu tragen. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben, ist zum 30. März des laufenden Jahres fällig und muss bis zu diesem Zeitpunkt auf dem Konto des Vereins eingegangen sein.
  2. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und/oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.
  3. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. eines Jahres erfolgt die Berechnung von 50% des Beitragssatzes, ansonsten ist der volle Jahresbeitrag fällig.
  4. Endet die Mitgliedschaft im Verein, gleich aus welchem Grunde, erfolgt keine Rückerstattung des entrichteten Mitgliedsbeitrages für das laufende Kalenderjahr.
  5. Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

4 Vereinskonto Neu:  Bitte Beachten

IBAN:                          DE76 3702 0500 0001 5787 00

BIC:                             BFSWDE33xxx

Kreditinstitut:           Bank für Sozialwirtschaft

 

5 Vereinsaustritt

Der freiwillige Austritt muss schriftlich dem Vorstand gegenüber erklärt werden. Er ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

 

6 Gültigkeit der Beitragsordnung

Die Beitragsordnung gilt ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung. Die Beitragsordnung hat Gültigkeit bis durch eine Mitgliederversammlung eine Änderung beschlossen wird.

 

Potsdam, den 25.10.2017

 

Der Vorstand

Datenschutzerklärung